Sachverständigenwesen

Unsere Kfz-Sachverständigen (Gutachter) erstellen im Haftpflicht- und Kaskofall Schadengutachten zur Beweissicherung.

Das Unfallgutachten enthält die technischen Daten des Fahrzeuges, eine Fahrzeugbeschreibung, eine Kalkulation der voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten und soweit notwendig, die Ermittlung der merkantilen Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes, Restwertes und sonstiger relevanter Angaben. Der Zustand des Fahrzeuges und die Unfallschäden werden anhand von Fotos dokumentiert.

Weiterhin bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Sachverständigengutachten

  • Oldtimergutachten
  • Gebrauchtwagenbewertungen
  • Beweissicherungen
  • Plausibilitätsprüfungen

nichtamtliche wiederkehrende Untersuchungen

UVV-Prüfung an Fahrzeugen und Fahrzeuganbauten auf Grdl. der BGV

Gefordert durch die “Unfallverhütungsvorschriften” der Berufsgenossenschaft sind die entsprechenden Fahrzeuge und Anbauten wie zum Beispiel Hubladebühnen in regelmäßigen Abständen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) zu überprüfen. Bei Fahrzeugen ist es möglich, die Prüfung ggf. in die Hauptuntersuchung zu integrieren.

Prüfung von Flüssiggasanlagen bei Campingfahrzeugen

Nach GVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) ist regelmäßig alle 24 Monate eine Überprüfung verpflichtend. Dies gilt für Wohnanhänger sowie für Wohnmobile. Bei Letzteren ist eine gültige Prüfung auch Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung. Bei der Prüfungen werden nach den entsprechenden Vorgaben die Anlage samt Geräte, Leitungen und Verrohrung sowie der Gasbehälter geprüft. Am Ende der bestandenen Prüfung wird dann die Prüfplakette außen am Fahrzeug angebracht.

Für die Prüfung werden zwingend eine betriebsbereite Flüssiggasflasche bzw. ein befüllter Gasbehälter sowie das Prüfbuch zur Gasanlage benötigt.

Wo wird das Fahrzeug besichtigt?
Wir besichtigen die verunfallten Fahrzeuge entweder direkt beim Fahrzeughalter, in der Werkstatt oder Sie kommen mit Ihrem Fahrzeug zu uns.

Darf ich einen Sachverständigen einschalten?
Der Geschädigte hat bei einem unverschuldeten Unfall ohne Einschränkung das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens einzuschalten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Teil-/ Vollkasko) sollte mit dem Versicherer die Erstellung eines Gutachtens abgeklärt werden.