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Herzlich Willkommen

Bei uns sind Sie nach einem Schadensfall in guten Händen. Gerade nach einem unverschuldeten Fahrzeugschaden (Haftpflichtschaden) ist es wichtig, sich nicht nur auf die gegnerische Versicherung zu verlassen. Ein unabhängiges Schadengutachten eines Sachverständigen Ihres Vertrauens ist Ihr gutes Recht und die Kosten sind im Rahmen der Schadensregulierung, genau wie auch die eines Rechtsanwaltes, durch die Gegenseite zu erstatten.

Wir führen die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges in unseren Prüfstützpunkten durch. Auch bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Leistungen im Überblick

Sachverständigenwesen

Unsere Kfz-Sachverständigen (Gutachter) erstellen im Haftpflicht- und Kaskofall Schadengutachten zur Beweissicherung.

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Prüfwesen

Wir als GTÜ-Prüfpartner führen für Sie eine Vielzahl von amtlichen und nichtamtlichen Untersuchungen durch.

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Ihr kompetenter Dienstleister

Das Ingenieurbüro Seidel wurde 1992 als Einzelunternehmen gegründet und hat sich stetig weiterentwickelt. Wir sind ein hoch motiviertes Team von GTÜ-Prüfingenieuren und Kfz-Sachverständigen, welches im Land Sachsen und Brandenburg auf dem Gebiet der periodischen Fahrzeugüberwachung (Hauptuntersuchungen (HU), der Abgasuntersuchungen (UMA)) und der Erstellung von Gutachten (Unfallgutachten, Beweissicherungen) tätig ist. Wir betreuen vor allem den Großraum Dresden mit den Landkreisen Bautzen, Meißen, Pirna.

Wir verstehen uns als Dienstleister für Sie.
Zu unserem Kundenstamm gehören Privatkunden, Werkstätten, Autohäuser, Rechtsanwälte und Versicherer. Unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, was eine hohe Qualität unserer Leistungen garantiert.

Partner

Wo wird das Fahrzeug besichtigt?
Wir besichtigen die verunfallten Fahrzeuge entweder direkt beim Fahrzeughalter, in der Werkstatt oder Sie kommen mit Ihrem Fahrzeug zu uns.

Darf ich einen Sachverständigen einschalten?
Der Geschädigte hat bei einem unverschuldeten Unfall ohne Einschränkung das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens einzuschalten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Teil-/ Vollkasko) sollte mit dem Versicherer die Erstellung eines Gutachtens abgeklärt werden.